Sicherheit ist keine Verhandlungsmasse

Sicherheit ist keine Verhandlungsmasse

Die Reaktion aus Brüssel auf die verschärften Sicherheitsvorgaben der Schweiz im Güterverkehr wirft Fragen auf. Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel – verursacht durch einen Radbruch und mit Schäden in dreistelliger Millionenhöhe – hat die Schweiz gehandelt. Sie hat Kontrollen verschärft, Wartungsintervalle angepasst und technische Vorgaben präzisiert. Nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung.

Die Kritik der EU richtet sich weniger gegen das Ziel als gegen den Weg. Die Massnahmen seien einseitig, störten den Binnenmarkt und gefährdeten den Verkehrsfluss. Zudem drohten erhebliche Mehrkosten für die Branche. Das ist nicht falsch – aber unvollständig.

Denn die zentrale Frage lautet nicht, ob strengere Regeln Kosten verursachen. Sondern, ob es verantwortbar ist, bekannte Risiken vorübergehend zu tolerieren, solange eine europäische Lösung noch in Arbeit ist. Genau hier liegt der Unterschied in der Perspektive: Die EU argumentiert systemisch, die Schweiz situativ. Die eine Seite will Harmonisierung, die andere unmittelbare Risikominimierung.

Dabei ist der Anlass kein hypothetisches Szenario. Weitere Unfälle in Deutschland, ebenfalls infolge von Radbrüchen, unterstreichen, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Wer in dieser Lage nationale Übergangsmassnahmen grundsätzlich infrage stellt, setzt ein fragwürdiges Signal.

Selbstverständlich braucht der grenzüberschreitende Bahnverkehr einheitliche Regeln. Und selbstverständlich sind nationale Alleingänge langfristig keine Lösung. Aber ebenso selbstverständlich ist: Sicherheit duldet keinen Aufschub, wenn konkrete Gefahren bekannt sind.

Die Forderung nach schneller Harmonisierung ist berechtigt. Die Erwartung, bis dahin auf wirksame Massnahmen zu verzichten, ist es nicht.

Am Ende geht es nicht um die Frage, wer zuständig ist. Sondern darum, wer handelt, wenn es darauf ankommt.